YCS Satzung und Preise
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Satzung des Yachtclub Sorpesee.e.V.
Preise und Gebühren
1. Mitgliedsbeiträge pro Jahr | |
Hauptmitglieder | 142,00€ |
Ehegatten / Lebensgefährten | 30,00 € |
Kinder über 18 Jahren | 30,00 € |
Kinder unter 18 Jahren | 25,00 € |
Gastmitglieder | 177,00 € |
Ehegatten/ Lebensgefährten Gastmitglieder | 60,00 € |
Kinder Gastmitglieder | 60,00 € |
1.1 Bewirtungspauschale für 2020 | 50,00 € |
2. Umlagen: DSV, SV NRW, Sporthilfe p.a. | |
Kinder unter 18 Jahren | 8,00 € |
alle anderen Mitglieder pro Person | 21,00 € |
3. Bootsanliegerabgaben pro Jahr | |
A) Liegeplatzbox über 2,20m Breite : | 246,00€ |
a) Investitionsumlage Steg | 106,00 € |
b) Liegeplatzmiete | 100,00 € |
c) Slipp- und Krankosten | 39,00 € |
d) Wettfahrtpauschale | 260,00 € |
B) Laser, Europe, 420er, 470er, o.ä. | 260,00€ |
a) Miete Sommerlagerplatz | 71,00 € |
b) Miete Winterlager in "Halle 7" | 71,00 € |
c) Slipp- und Krankosten | 39,00 € |
c) Jollenhebebox für Jugendlich | 71,00 € |
C) Optimist (Kinder- Jugendboot): | 71,00 € |
a) Miete Sommerlagerplatz | frei |
b) Miete Winterlager in "Halle 7" | 71,00 € |
c) Miete Winterlager (Außenregal) | frei |
4. Seglerschrankmiete p.a. | 15,00 € |
5. Slipp- und Krankosten für Clubfreunde pro Kranvorgang | 30,00 € |
6. Abgeltung Arbeitseinsätze / Std z. Zt. 24 Pflichtstunden für einen Liegeplatzinhaber pro Saison. Mitglieder ab 15 Jahren sind berechtigt am Arbeitseinsatz teilzunehmen. | 10,00 € |
Jahresausgleich ohne geleistete Stunden | 294,00 € |
7. Mindestverzehr wenn Gastromen vorrhaden. Je Mitglied > 18 Jahre nicht verzehrter Betrag verfällt am Jahresende. | 50,00 € |
8. Aufnahmeabgaben: einmalig | |
a) Aufnahmegebühr | 400,00 € |
b) Aufnahmespende für Steganlieger | 1.950,00 2.350,00 |
Die Aufnahmespende ist in drei Jahresraten zu je 650,00 € zu zahlen. Mitglieder,die aufnahmegebühren- und aufnahmespendenfrei ordentliches Mitglied geworden sind und einen Liegeplatz erhalten möchten, zahlen die Aufnahmespende nach. Liegeplätze, für die eine Aufnahmespende bereits gezahlt worden ist, können von einem Familienmitglied aufnahmespendenfrei übernommen werden. | |
9. Mahngebühren für | |
a) nicht fristgerechte Abgabe des Antrages auf Liegeplatzzuteilung | 10,00 € |
b) nicht fristgerechte Zahlung von Rechnungen | 5,00 € |
Die Rechnungen sind 4 Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Anträge auf Erteilung des Segelerlaub- nisscheines und/oder der Liegeplatzzuteilung sind fristgerecht abzugeben. |